Anfrage - Reservierung

Mit diesem Formular können Sie gerne eine Reservierung vornehmen
oder ein Angebot (z.B. für eine Geburtstagsfeier, Geschäftsessen, Bankett usw.) anfordern.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.
Vielen Dank!

 

 
Hotel Reservierung
 
Feierlichkeiten
Doppelzimmer
 
Hochzeit
Einzelzimmer
 
Betriebsfeier
Appartement
 
Bankett
 
*Zeitraum
   
*Personen

Anrede:
*Name:
Vorname:
*Straße:
*PLZ:
*Ort:
*Telefon:
Fax:
Email:

Kontakt bitte:

Telefonisch
Mit Email    

Meine Wünsche:

* Erforderliche Angaben !

 

Wir bitten unsere Gäste die Hotelrechnung bei Anreise zu bezahlen.



Auszug aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB )

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt  (reserviert) oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist
  2. Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmer dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich den vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
  4. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 % des vereinbarten Preises, bei der Übernachtung mit Halbpension 30 % des vereinbarten Preises und bei Übernachtung mit Vollpension 40% des vereinbarten Preises.
  5. Am Anreisetag halten wir bis 18:00 Uhr das reservierte Zimmer für Sie bereit. Informieren Sie uns bitte wenn Sie nach 18:00 Uhr anreisen. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5 errechneten Betrag zu bezahlen.
  7. Ist es dem Gastgeber möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zu Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Zur Vermeidung der in Ziff. 5  u. U. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reise Rücktrittskosten-Versicherung.
  8. Gerichtsstand ist der Betriebsort .